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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und weitere Informationen der KBS Arnsberg

I. Geltungsbereich, Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen des Katholischen Bildungsstätte Arnsberg. (nachfolgend „KBS“).
2. Veranstaltungen, die einen Dritten als Veranstalter oder Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen  der KBS. Insoweit tritt die KBS lediglich als Vermittler auf.
3. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen oder Kündigungen) bedürfen, sofern sich aus diesen AGB nicht etwas anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login auf der Homepage der KBS). Erklärungen der KBS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

II. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages
1. Die Anmeldung (Vertragsangebot) soll möglichst bis 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung erfolgen. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Zugangs berücksichtigt. Anmeldungen sind auch telefonisch möglich. Auch dabei kommt ein Vertrag im Sinne von II.3. zustande!
2. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in die Teilnahmebedingungen einschließlich dieser AGB verbindlich an.
3. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Vertragsangebotes durch die KBS zustande, ohne dass es einer schriftlichen Annahmeerklärung (Anmeldebestätigung) bedarf. Die Ablehnung von Vertragsangeboten durch die KBS erfolgt schriftlich i. S. d. Ziffer I.3.
4. Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten grundsätzlich nur zwischen dem Träger der KBS und dem/der Anmeldenden (Teilnehmer/in). Eine Anmeldung kann unter Angabe der erforderlichen Daten auch für Dritte vorgenommen werden.

III. Veranstaltungsbeiträge, Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die für die jeweilige Veranstaltung einzeln ausgewiesenen Veranstaltungsbeiträge.
2. Die Veranstaltungsbeiträge werden mit dem Zustandekommen des Vertragsschlusses ohne jeden Abzug fällig. Sie können durch Barzahlung im Sekretariat der KBS, mittels Überweisung oder im Lastschriftverfahren beglichen werden.
3. Bei verspäteter Zahlung wird eine Mahngebühr von 1,00 EUR erhoben.
4. Für Exkursionen oder Studienreisen gelten ggf. besondere Bedingungen, die den jeweiligen  Ausschreibungen zu entnehmen bzw. bei der KBS zu erfragen sind.
5. Gebührenermäßigung gibt es auf Vorlage des Familienpasses der Stadt Sundern bzw. der Gemeinde Ense. Für bestimmte, bedürftige Personengruppen gibt das Land NRW Gebührenermäßigung. Nähere Informationen dazu erteilen die Mitarbeiter/innen in der KBS.

IV. Rücktritt des Teilnehmers
1. Der/die Teilnehmer/in kann bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt ab 9 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung wird der gesamte Veranstaltungsbeitrag fällig. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Erklärung ist der Zugang bei der KBS.
2. Der/die Teilnehmer/in wird von den unter Ziffer IV.1 genannten Verpflichtungen frei, wenn eine von ihm benannte geeignete Ersatzperson an seiner Stelle in den Vertrag eintritt. Einzelheiten hierzu sind mit der KBS abzustimmen.
3. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht, insbesondere im Falle eines Fernabsatzgeschäftes i. S. d. §§ 312b ff. BGB, bleibt unberührt.    

V. Absage oder Verlegung von Veranstaltungen durch die KBS  
1. Die KBS kann Veranstaltungen aus wichtigem Grund absagen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere  
a) das Nichterreichen der festgesetzten Mindestteilnehmerzahl;
b) der ersatzlose Ausfall von ReferentInnen.  
Die KBS informiert unverzüglich, spätestens bis Veranstaltungsbeginn, die Teilnehmer/innen. Bereits gezahlte Veranstaltungsbeiträge werden in voller Höhe erstattet. Schadensersatzansprüche sind, außer bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.  
2. Die KBS hat das Recht, Veranstaltungstermine in angemessener Frist zu verlegen. Die Frist gilt als angemessen, wenn der Verlegungstermin innerhalb von vier Wochen nach dem Ursprungstermin liegt. Der/dem Teilnehmer/in zusätzlich entstehende Kosten werden nicht erstattet.    

VI. Wechsel von Veranstaltungsleitern oder Referenten
 
Soweit der Gesamtzuschnitt und die Qualität von Veranstaltungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden, berechtigen weder der Wechsel von Veranstaltungsleitern/innen oder Referenten/-innen, noch Verschiebungen im Ablaufplan bei gleichem Wochentag den/die Teilnehmer/in zur Kündigung des Vertrages oder zur Minderung des Veranstaltungsbeitrages. Eine wesentliche Beeinträchtigung ist insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn nunmehr eingesetzte Referenten/innen eine fachlich adäquate Qualifikation besitzen.    

VII. Ausschluss von der Teilnahme  
1. Die KBS kann den/die Teilnehmer/in von der weiteren Teilnahme ausschließen, soweit dieser die Durchführung der Veranstaltung gefährdet. Dies ist insbesondere der Fall wenn der Teilnehmer   a)      mit der Zahlung des Veranstaltungsbeitrages in Verzug geraten ist;
b)      die Veranstaltung oder den Betriebsablauf stört oder anderweitig erhebliche Nachteile für die Durchführung der Veranstaltung zu befürchten sind; c)      erheblich oder wiederholt gegen die Hausordnung verstößt.  
2. Der/die Teilnehmer/in hat in Falle eines Ausschlusses nach Ziffer VII.1 den vollen Veranstaltungsbeitrag als Schadensersatz zu erbringen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der KBS bleiben hiervon unberührt.    

VIII. Haftung
 
Die KBS übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, außer wenn diese auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen der KBS oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.    

IX. Datenschutz
 
Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung, der innerbetrieblichen Statistik sowie zur Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit der Arbeit der KBS verwendet werden dürfen. Den Anforderungen des Datenschutzes wird seitens der KBS entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz für das Erzbistum Paderborn und der zu ihrer Durchführung ergangenen Bestimmungen, Rechnung getragen.    

X. Sonstiges  
1. Der Vertrag zwischen der KBS und dem/der Teilnehmer/in unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der vertraglichen Vereinbarung einschließlich der AGB ist Paderborn.  
2.  Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 
3.  Sollten Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser AGB, ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Bei Unwirksamkeit von AGB-Bestimmungen gilt § 306 BGB.


Träger der KBS ist das Erzbistum Paderborn.

 

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ormittags:       9:00 - 11:00 Uhr

donnerstags: 10:00 - 12:00 Uhr

nachmittags:
Dienstag und Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr

Montag und Donnerstag 17:00 - 19:30 Uhr


Bürozeiten in Neheim:

montags 17:30 - 19:30 Uhr

Bürozeiten in Iserlohn

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